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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNG

Pia Morpurgo | Fotografie & Design

(Stand 01.01.2022)

1. Geltung

Die nachfolgenden AGB für alle von Pia Morpurgo (Endresstraße 2 – 1230 Wien) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen kommen zum Tragen sofern dem Fotografen ein Verbraucher im Sinne von §1 KSchG als Vertragspartner gegenübersteht. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge ein und desselben Auftraggebers. Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Auftragnehmers gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGB vor. Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung angeführten Preise. Rabattangebote sind zeitlich begrenzt.

 

2. Vertragsabschluss und -gegenstand

Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot vom Auftragnehmer, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Dieses Angebot gilt, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, für einen Zeitraum von zwei Wochen ab Zusendung an den Auftraggeber. Mit Annahme des Angebots akzeptiert der Auftraggeber die darin genannten Konditionen sowie die Geltung der Geschäftsbedingungen. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Erteilung des angebotenen Auftrags zustande. Diese Beauftragung kann auch per E-Mail erfolgen. Gegenstand des Auftrags an Pia Morpurgo kann eine Fotoreportage oder ein Fotoshooting sein. “Fotografien” im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien, Dia Positive, Negative usw.). Pia Morpurgo kann die Fotografien selbst oder durch Dritte durchführen lassen. Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke handelt.  

3. Nutzungs- und Urheberrecht

Pia Morpurgo steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrags gefertigten Fotografien zu. Urheberrechte sind laut Urheberrechtsgesetz nicht übertragbar. Der Auftraggeber erhält, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, eine einfache, ausschließlich private, nicht kommerzielle und nicht übertragbare, zeitlich und räumlich uneingeschränkte Nutzungs- und Vervielfältigungslizenz.  Ebenso ist eine Verwendung der Fotos ausschließlich zu privaten Zwecken in Social Media (Facebook, Instagram, etc.) gestattet, sofern die korrekte Urheberkennzeichnung erfolgt. Bei Veröffentlichungen ist Pia Morpurgo wie folgt als Urheber zu nennen:

© Pia Morpurgo | www.pia-morpurgo.com.

Der Auftraggeber erwirbt die vertraglich vereinbarten Rechte erst mit vollständiger Bezahlung des Auftrags.

Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotografien bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Auftragnehmer. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist. Eine kommerzielle/gewerbliche Nutzung der Lichtbildwerke im Nachhinein – gleich welcher Form vorliegend – durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers erfolgen. Dies gilt auch für Bilddateien, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden. Bei einer Verletzung der vereinbarten Nutzungsrechte, des Rechts auf Namensnennung sowie unerlaubter Weiterbearbeitung steht dem Fotografen Schadenersatz in der Höhe des dreifachen vereinbarten Nutzungsentgelts zu.  Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im Format JPG. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr.  

 

4. Vergütung und Honorar

Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie zuzüglich eventueller Reisekosten berechnet. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotos Eigentum des Auftragnehmers. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Auftragnehmer oder dessen Erfüllungsgehilfe nicht zu vertreten hat, überschritten oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar des Auftragnehmers, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Auftragnehmer auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. Mit der Unterzeichnung des Vertrages ist eine Reservierungsgebühr in Höhe von 35% der Auftragssumme fällig. Erst mit Eingang des Betrages beim Auftragnehmer gelten die im Vertrag genannten Termine als gebucht. Trifft die Vorauszahlung nicht fristgemäß ein, so ist der Auftragnehmer nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet. Sollte die Auftragserteilung für die Ausführung der Dienstleistung vom Auftraggeber innerhalb 3 Tagen nach Unterzeichnung widerrufen werden, so wird generell eine Aufwandsentschädigung von € 50,- zzgl. Fahrtkosten fällig (Beratung, Telefongebühren, Erstellung Kostenvoranschlag etc.). Vereinbarte Termine sind verbindlich und unterliegen folgenden Stornobedingungen: Bei Stornierung bis  1 Woche (Portraitfotografie wie Paarshootings o.ä.) vor dem vereinbarten Termin beträgt die Stornogebühr 35%, zu jedem späteren Zeitpunkt 85% der Endsumme. Ausnahmen hiervon sind ­­schwere Krankheitsfälle oder Todesfall (Familie), die zu einer Absage führen. Eine Überprüfung/Nachweis der Situation liegt im Ermessen des Fotografen.

 

5. Haftung und Gefahrübergang

Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Auftragnehmer für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden oder Verlust (trotz mehrfacher Sicherungsmaßnahmen) der digitalen Bilddaten haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Auftragnehmer bestätigt worden sind. Der Auftragnehmer haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Organisation und Vergabe von Buchungen an den Auftragnehmer, sowohl die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden. Bei Schlechtwetter, welches die fotografischen Möglichkeiten einschränkt, erfolgt keine Rückerstattung des vereinbarten Honorars.

 

6. Bearbeitung der angefertigten Bilder / Reklamationen

Alle verwertbaren Bilder einer Fotoreportage oder eines Fotoshootings werden professionell aufbereitet. Über den typischen Bearbeitungsstil kann sich der Auftraggeber anhand der gezeigten Bilder auf der Webseite / Facebook-Seite einen Eindruck verschaffen. Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 10 Tagen nach Ablieferung der Bilder beim Auftragnehmer eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.

 

7. Fotoaufnahmen im Rahmen von Veranstaltungen

Im Rahmen von Veranstaltungen, hat der Auftraggeber (z.B. Eltern, Veranstalter, etc.) dafür Sorge zu tragen, dass die teilnehmenden Personen darüber informiert werden, dass bei der Veranstaltung fotografiert wird und die Fotos gegebenenfalls zu Werbezwecken veröffentlicht werden. Die diesbezüglichen Einwilligungen der an der Veranstaltung teilnehmenden Personen sind vom Auftraggeber einzuholen und zu verwahren. Sollten bestimmte Personen nicht damit einverstanden sein, müssen sie den Veranstalter darüber informieren, welcher wiederum Pia Morpurgo zu informieren hat. Außerdem hat der Auftraggeber/Veranstalter dafür Sorge zu tragen, dass betreffende Personen auf Gruppenbildern etc. nicht zu sehen sind. Unterlässt der Auftraggeber die vorgeschriebene Information und Einwilligung von Gästen und/oder Pia Morpurgo gegenüber, stellt er damit Pia Morpurgo von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte bezüglich einer Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte etc. geltend machen. 

Bei Aufnahmen von Objekten und Lokalitäten, an denen fremde Eigentumsrechte, Urheberrecht oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber ebenso verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der Rechteinhaber einzuholen. Versäumt der Auftraggeber diese Nachfrage und untersagt der Rechteinhaber die Fotoaufnahmen durch Pia Morpurgo, hat der Auftraggeber dennoch das vereinbarte Honorar zu tragen. Während eines Paar- bzw. Brautpaarshootings ist es allen anderen Personen/Gästen untersagt zu fotografieren, sofern nicht anders mit Pia Morpurgo vereinbart. Die Fotografin haftet nicht für überbelichtete Fotos, die durch das Blitzlicht oder die Beleuchtung anderer Foto- oder Videokameras beeinträchtigt wurden.

8. Auslagen, Reise- und Hotelkosten

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, sämtliche Auslagen, z.B. Eintritts- oder Mautgebühren, etc., zu begleichen, die in direktem Zusammenhang mit dem Fotoauftrag stehen.  Eine Anreise zur vereinbarten Location innerhalb Wiens und 20km außerhalb sind im Angebot enthalten. Für etwaige Flug-, Hotel-, Mietwagen- und Verpflegungskosten außerhalb von Wien legt Pia Morpurgo ein separates Angebot.

 

9. Datenschutz

Pia Morpurgo speichert und verarbeitet die vom Auftraggeber bekanntgegebenen personenbezogenen Daten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Daten für Kontoüberweisungen, Telefonnummer etc.) sowie die mit der Geschäftsbeziehung zusammenhängenden Daten (wie z.B. Bestelldatum, bestellte bzw. gelieferte Produkte oder Dienstleistungen, Stückanzahl, Preis, Liefertermine, Zahlungs- und Mahndaten etc.) unter Beachtung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes i.d.g.F. ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung. Pia Morpurgo verwendet die vom Auftraggeber mitgeteilten personenbezogenen Daten ohne dessen gesonderte ausdrückliche Einwilligung ausschließlich zur Vertragsabwicklung und Beantwortung von Anfragen, sofern dieser in die weitere Verwendung seiner Daten, insbesondere zu Werbezwecken, nicht ausdrücklich eingewilligt hat. Mangels Einwilligung in die Verwendung der Daten zu Werbezwecken werden die Daten nach vollständiger Abwicklung des Vertrages und vollständiger Kaufpreiszahlung für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht. Bei erteilter Einwilligung werden die Daten zu Werbezwecken gespeichert. Der Auftraggeber kann eine erteilte Zustimmung zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten jederzeit widerrufen. Der Auftragnehmer ist, sofern keine ausdrückliche gegenteilige schriftliche Vereinbarung vorhanden, berechtigt, von ihm hergestellte Fotografien zur Bewerbung seiner Tätigkeit zu verwenden. Erteilt der Auftraggeber auch unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen seine Einwilligung, dass seine personenbezogenen Daten und insbesondere die hergestellten Lichtbilder im Sinne einer Veröffentlichung zu Werbezwecken des Fotografen verarbeitet werden und verzichtet auf die Geltendmachung jedweder Ansprüche, insbesondere aus dem Recht auf das eigene Bild gemäß § 78 UrhG sowie auf Verwendungsansprüche gemäß § 1041 ABGB, wird ihm ein Rabatt von 10% der Auftragssumme exklusive etwaiger Zusatzstunden gewährt. Pia Morpurgo ist weiters dazu berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen oder Teilen davon – beispielsweise der Entwicklung von digitalen Fotografien als Papierbild – Dritte/Subunternehmen hinzuzuziehen. Weitere Informationen zum Datenschutz finden sich hier.

 

10. Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Österreich. Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.  Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Österreich hat, oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand vereinbart. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder die Bedingungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung, gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt; das Gleiche gilt im Fall einer Lücke.

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